Eintreibung von Forderungen

Vor Einleitung des Verfahrens ist zu prüfen , ob aufgrund der hinschlägigen Dokumente (Vertrag, Erfüllungsbestätigung, Rechnungen, usw.) das Verfahren überhaupt einen Sinn macht.
  • wenn der Schuldner eine Firma ist, soll der Firmenregisterauszug  des Schuldners eingeholt werden um die zweckmässige Form der Eintreibung auswählen zu können (z.B. abhängig davon, ob die Firma schon unter Liquidation steht, wie hoch ihr Stammkapital ist, wie lang sie gegründet wurde, wer die Gesellschafter sind usw.)
  • der Schuldner soll aufgrund der die Forderung begründenden Dokumente ermahnt werden

Bleibt die Mahnung erfolglos, kann eines der folgenden erwähnten Verfahren eingeleitet werden.

Gerichtsverfahren

Das Verfahren kann entweder mit Zahlungsbefehl oder mit Klage begonnen werden.

Wenn die Forderung nicht höher als eine Million HUF ist, kann sie nur mittels Zahlungsbefehls geltend gemacht werden. Erhebt der Schuldner keinen Einwand, erwächst der Zahlungsbefehl in  Rechtskraft und ist wie ein rechtskräftiges Urteil vollzustrecken, sonst wandelt sich das Verfahren in einen Prozess um.

Wenn die Forderung eine Million HUF übersteigt, kann sie gleich in Form einer Klage geltend gemacht werden.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist 1,5-3 Jahre.

Kosten
  • Zahlungsbefehlsgebühr - 3 Prozent des Wertes der Forderung, jedoch max. HUF 450.000
  • Gebühr des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens - 3 bzw. 6 Prozent, abhängig davon, ob das Verfahren mittels Zahlungsbefehlsantrages oder Klage eingeleitet wurde, aber max. HUF 450.000 bzw. 900.000
  • Gebühr des zweitinstanzlichen Verfahrens - 6 Prozent des Wertes der Forderung, jedoch max. HUF 900.000
  • Vollstreckungsverfahren - Gerichtsgebühr und Honorar des Gerichtsvollziehers insgesamt zka 10-15 Prozent der Forderung
  • Beweisführungskosten (z.B. Einführung eines Sachverständigen - je nach Bedarf, üblicherweise zwischen HUF 50.000 und HUF 200.000)

Die Kosten werden nach Hauptregel von der unterliegenden Partei getragen.

Liquidation

Ein Liquidationsantrag kann gestellt werden, wenn die Forderung vom Schuldner nicht bestritten, jedoch bei Fälligkeit trotz Mahnung doch nicht beglichen wird. Es lohnt sich die Liquidation des Schuldners erst dann zu beantragen, wenn die zur Verfügung stehenden Informationen wahrscheinlich machen, dass eine Liquidation nicht im Interesse des Schuldners steht.

Die Peozedur
  • Antragsstellung bei dem Gericht. Zu diesem Zeitpunkt hat der Schuldner keine Möglichkeit mehr, die Forderung zu bestreiten, kann jedoch eine Nachfrist für Erfüllung der Forderung beantragen.
  • lehnt das Gericht diesen Antrag ab oder wird von dem Schuldner kein Antrag gestellt, beschliesst das Gericht die Liquidation und besorgt die Veröffentlichung des Beschlusses. Die Gläubigerforderungen sind binnen 40 Tagen ab Veröffentlichung anzumelden. Die übliche Dauer eines Liquidationsverfahrens ist 1-3 Jahre.
Kosten
  • Gerichtsgebühr und Veröffentlichungsgebühr - HUF 75.000 (wenn das Verfahren von einem anderen Gläubiger beantragt wurde entfallen diese Kosten)
  • Anmeldung der Gläubigerforderung - 1 Prozent der Gesamtforderung (Kapital, Zinsen, Kosten) jedoch max. HUF 100.000
Kosten, die in beiden Verfahren anlaufen können:
  • Übersetzungskosten - zka. HUF 3.000/Blatt
  • Beschaffung von offiziellen Dokumenten (Firmenregisterauszug, Grundbuchauszug, usw.) -  zka. HUF  5.000 - 10.000/Dokument
  • Anwaltshonorar (nach Vereinbarung) - üblicherweise 5-10 Prozent des Prozesswertes